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- - Errichtung von Bundesinstituten, Aufgabenstellung, Kostenerhebung, Dienstverhältnisse von Beamten und Arbeitnehmern
§ 1 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 2 Robert Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten -
§ 3
§ 4 Aufgabendurchführung
§ 5 Fachaufsicht
§ 6 Gebühren- und Auslagenerhebung
§ 7 Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
§ 8 Übergangspersonalrat
BGA-Nachfolgegesetz
(Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes - BGA-NachfG)
§ 5 Fachaufsicht
Soweit die Bundesinstitute Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums, zu dessen Geschäftsbereich sie gehören, wahrnehmen, unterstehen sie den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.