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Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 34
Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfAG)
§ 32
Soweit in anderen Gesetzen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.