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c) - Weinbauliche Nutzung
§ 56 Umlaufende Betriebsmittel
§ 57 Bewertungsstützpunkte
§ 58 Innere Verkehrslage
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 58 Innere Verkehrslage
Bei der Berücksichtigung der inneren Verkehrslage sind abweichend von
§ 38 Abs. 2 Nr. 1
nicht die tatsächlichen Verhältnisse, sondern die in der Weinbaulage regelmäßigen Verhältnisse zugrunde zu legen;
§ 41
ist entsprechend anzuwenden.