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b) - Forstwirtschaftliche Nutzung
§ 53 Umlaufende Betriebsmittel
§ 54 Bewertungsstichtag
§ 55 Ermittlung des Vergleichswerts
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 54 Bewertungsstichtag
Abweichend von
§ 35 Abs. 1
sind für den Umfang und den Zustand des Bestandes an nicht eingeschlagenem Holz die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist.