Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
g) - Verweisungen
§ 74
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
§ 74
Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.