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Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
§ 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
§ 101 Zwangsgeld
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
§ 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
§ 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
§ 105 Leitende Angestellte
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 105 Leitende Angestellte
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in
§ 5 Abs. 3
genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.