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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 21 Inkrafttreten
Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin - BetonFBAusbV)
§ 21 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2015 in Kraft.