Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Art II - Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag
§ 13a
§ 14 Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
§ 14a Erhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser
§ 14b Erhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern
§ 14c Erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
§ 14d Erhöhte Absetzungen für Wohnungen mit Sozialbindung
§ 15 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
§ 15a Verluste bei beschränkter Haftung
§ 15b Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
§ 16 Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
§ 17 Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
§ 18 Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
Berlinförderungsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft - BerlinFG)
§ 18 Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wird, und liegen die Voraussetzungen des
§ 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
nicht vor, so kann die Veranlagung zur Anwendung der Vorschriften der §
§ 16
und
17
beantragt werden;
§ 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und Abs. 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes
ist sinngemäß anzuwenden.