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Abschnitt 2 - Sachwertverfahren
§ 14 Grundlagen der Sachwertermittlung
§ 15 Bodenwert
§ 16 Wert der baulichen Anlage
§ 17 Wertminderung wegen Alters
§ 18 Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
Beleihungswertermittlungsverordnung
(Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes - BelWertV)
§ 14 Grundlagen der Sachwertermittlung
Der Sachwert des Beleihungsobjekts setzt sich aus dem Bodenwert und dem nach
§ 16
zu ermittelnden Wert der baulichen Anlage zusammen.
Zu der baulichen Anlage gehören auch die Außenanlagen.