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Beitragsentlastungsgesetz
(Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung - BeitrEntlG)
§ 2 Anpassung laufender Krankengeldzahlungen
§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1.
Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuwenden, die vor dem 1.
Januar 1997 begonnen haben.