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V. Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 9
§ 10
Ergotherapeutengesetz
(Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten - ErgThG)
§ 10
§ 4 Absatz 5 bis 7
tritt am 31.
Dezember 2021 außer Kraft.
Ausbildungen nach
§ 4 Absatz 5
, die vor dem 31.
Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.