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Kapitel 3 - Berufliche Umschulung
§ 58 Umschulungsordnung
§ 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
§ 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
§ 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
§ 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
§ 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Sofern die Umschulungsordnung (
§ 58
) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (
§ 59
) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.