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Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Leistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Bundesbeihilfeverordnung
(Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen - BBhV)
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
Beihilfeberechtigt nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 1
sind auch diejenigen Beamtinnen und Beamten, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben oder in das Ausland abgeordnet sind.