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Neunter Teil - Besondere Vorschriften für den Festlandsockel
§ 132 Forschungshandlungen
§ 133 Unterwasserkabel und Transit-Rohrleitungen
§ 134 Überwachung und Vollziehung von Verwaltungsakten, Zusammenwirken
§ 135 Gebühren- und Auslagenermächtigung
§ 136 Zuständigkeiten für sonstige Verwaltungsaufgaben
§ 137 Übergangsregelung
Bundesberggesetz (BBergG)
§ 136 Zuständigkeiten für sonstige Verwaltungsaufgaben
Soweit sich aus den §
§ 132
bis
134
nichts anderes ergibt, nimmt die Verwaltungsaufgaben nach diesem Gesetz und den hierzu erlassenen Bergverordnungen für den Bereich des Festlandsockels die zuständige Landesbehörde wahr.