Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Unterabschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§ 114 Bergschaden
§ 115 Ersatzpflicht des Unternehmers
§ 116 Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten
§ 117 Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung, Rechte Dritter
§ 118 Mitwirkendes Verschulden
§ 119 Mitwirkung eines Dritten
§ 120 Bergschadensvermutung
§ 121 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Bundesberggesetz (BBergG)
§ 121 Verhältnis zu anderen Vorschriften
Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften, nach denen für einen Schaden im Sinne des
§ 114
in weiterem Umfang als nach den Vorschriften dieses Abschnitts gehaftet wird oder nach denen ein anderer für den Schaden verantwortlich ist.