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8. Abschnitt - Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
§ 58 Ausbildungsberufsbild
§ 59 Ausbildungsrahmenplan
§ 60 Ausbildungsplan
§ 61 Berichtsheft
§ 62 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 60 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.