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3. Abschnitt - Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
§ 33 Ausbildungsberufsbild
§ 34 Ausbildungsrahmenplan
§ 35 Ausbildungsplan
§ 36 Berichtsheft
§ 37 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 35 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.