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Fünfter Abschnitt - Überleitungs- und Schlussvorschriften
§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
§ 26 Berlin-Klausel
§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27 (Inkrafttreten)
Baunutzungsverordnung
(Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO)
§ 26 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach
§ 14
des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 247 des Baugesetzbuchs auch im Land Berlin.