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Abschnitt 5 - Dienstrechtliche Aufgaben
§ 14 Prüfungen bei Disziplinarverfahren, Entlassungen und Zurruhesetzungen
§ 15 Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern aus dem Bereich der früheren Deutschen Bundespost
§ 16 Beihilfebearbeitung
§ 17 Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse bei der Auflösung von Postnachfolgeunternehmen
§ 18 (weggefallen)
Bundesanstalt-Post-Gesetz
(Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost - BAPostG)
§ 14 Prüfungen bei Disziplinarverfahren, Entlassungen und Zurruhesetzungen
In Disziplinarverfahren, bei Entlassungen und Zurruhesetzungen sowie bei Herabsetzungen der Arbeitszeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit nimmt die Bundesanstalt die ihr in
§ 1 Absatz 5 und 6 des Postpersonalrechtsgesetzes
übertragenen Aufgaben wahr.