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Unterabschnitt 1 - Beförderung und Lagerung des Umzugsguts
§ 5 Umzugsgut
§ 6 Umzugsvolumen
§ 7 Personenkraftfahrzeuge
§ 8 Tiere
§ 9 Zwischenlagern von Umzugsgut
§ 10 Lagern von Umzugsgut
Auslandsumzugskostenverordnung
(Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen - AUV)
§ 8 Tiere
Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.