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Abschnitt 1 - Kosten
§ 76 Übersetzungen
Auslandsunterhaltsgesetz
(Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten - AUG)
§ 76 Übersetzungen
Die Höhe der Vergütung für die von der zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.