Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
Auslandsunterhaltsgesetz
(Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten - AUG)
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet.