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Kapitel 7 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern
§ 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
§ 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
§ 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
§ 82b Übergangsregelung
§ 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1.
Dezember 2007 bearbeitet.