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Vierter Abschnitt - Haftungsvorschriften
§ 25 Haftung für Kernanlagen
§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 30 Geldrente
§ 31 Haftungshöchstgrenzen
§ 32 Verjährung
§ 33 Mehrere Verursacher
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 35 Verteilungsverfahren
§ 36 (weggefallen)
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 38 Ausgleich durch den Bund
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
§ 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
Atomgesetz
(Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren - AtG)
§ 36 (weggefallen)