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Abschnitt 3 - Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Bundesamt
§ 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen
§ 7 Erhebung personenbezogener Daten
§ 8 Übermittlung personenbezogener Daten
§ 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
§ 10 Zustellungsvorschriften
§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
§ 11a Vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen
Asylgesetz (AsylG)
§ 11 Ausschluss des Widerspruchs
Gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach diesem Gesetz findet kein Widerspruch statt.