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Siebenter Teil - Schlußvorschriften
§ 19 (weggefallen)
§ 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
§ 21 Anwendungsvorschriften
§ 22 Neufassung des Gesetzes
Außensteuergesetz
(Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen - AStG)
§ 22 Neufassung des Gesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.