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Vierter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11 Arbeitsschutzausschuß
§ 12 Behördliche Anordnungen
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16 Öffentliche Verwaltung
§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Überbetriebliche Dienste
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21
§ 22 Berlin-Klausel
§ 23 Inkrafttreten
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.