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1. Unterabschnitt - Verpflichtungsvorschriften
§ 10 Inhalt der Verpflichtung
§ 11 Verpflichtungsbehörden
§ 12 Grundsätze für die Verpflichtung
§ 13 Verpflichtungsbescheid
Arbeitssicherstellungsgesetz
(Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung - ASG)
§ 10 Inhalt der Verpflichtung
Durch den Verpflichtungsbescheid (
§ 13
) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.