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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anspruch auf die Verleihung des Status „Deutsche Auslandsschule“ und Kündigung des Verleihungsvertrages
§ 4 Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen
§ 5 Ausschluss eines Beschulungsanspruchs
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Auslandsschulgesetz
(Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen - ASchulG)
§ 6 Aufgabenwahrnehmung des Bundes
Die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus diesem Gesetz ergeben, obliegt dem Auswärtigen Amt.
Fachaufgaben kann es einer nachgeordneten Bundesbehörde übertragen.