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Abschnitt 2 - Förderung der Deutschen Auslandsschulen
§ 7 Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum
§ 8 Förderfähigkeit
§ 9 Fördervertrag
§ 10 Erstattung der finanziellen Förderung
§ 11 Personelle Förderung
§ 12 Finanzielle Förderung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
§ 15 Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte
§ 16 Freiwillige Förderung
§ 17 Förderung des Deutschen Sprachdiploms an anderen Schulen
§ 18 Verwaltungsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten
Auslandsschulgesetz
(Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen - ASchulG)
§ 14 Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen
Eine freiwillige Förderung zur Finanzierung von Ausgaben, die nicht bereits nach den §
§ 11
und
12
gefördert werden, ist durch den Anspruch auf Förderung nach diesem Gesetz nicht ausgeschlossen.