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Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Gerichte für Arbeitssachen
§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren
§ 2a Zuständigkeit im Beschlußverfahren
§ 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen
§ 4 Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
§ 5 Begriff des Arbeitnehmers
§ 6 Besetzung der Gerichte für Arbeitssachen
§ 6a Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
§ 7 Geschäftsstelle, Aufbringung der Mittel
§ 8 Gang des Verfahrens
§ 9 Allgemeine Verfahrensvorschriften und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 10 Parteifähigkeit
§ 11 Prozessvertretung
§ 11a Beiordnung eines Rechtsanwalts, Prozeßkostenhilfe
§ 12 Kosten
§ 12a Kostentragungspflicht
§ 13 Rechtshilfe
§ 13a Internationale Verfahren
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
§ 13a Internationale Verfahren
Die Vorschriften des Buches 11 der Zivilprozessordnung über die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union finden in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.