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Vierter Teil - Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten
§ 101 Grundsatz
§ 102 Prozeßhindernde Einrede
§ 103 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
§ 104 Verfahren vor dem Schiedsgericht
§ 105 Anhörung der Parteien
§ 106 Beweisaufnahme
§ 107 Vergleich
§ 108 Schiedsspruch
§ 109 Zwangsvollstreckung
§ 110 Aufhebungsklage
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
§ 107 Vergleich
Ein vor dem Schiedsgericht geschlossener Vergleich ist unter Angabe des Tages seines Zustandekommens von den Streitparteien und den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterschreiben.