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Zweiter Abschnitt - Steuerschuldverhältnis
§ 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
§ 39 Zurechnung
§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
§ 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte
§ 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
§ 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
§ 44 Gesamtschuldner
§ 45 Gesamtrechtsnachfolge
§ 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
§ 47 Erlöschen
§ 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter
§ 49 Verschollenheit
§ 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
Abgabenordnung (AO)
§ 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist.
Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat.