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III. - Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
§ 309 Pfändung einer Geldforderung
§ 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
§ 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
§ 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
§ 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
§ 314 Einziehungsverfügung
§ 315 Wirkung der Einziehungsverfügung
§ 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
§ 317 Andere Art der Verwertung
§ 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
§ 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
§ 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung
§ 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
Abgabenordnung (AO)
§ 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
Beschränkungen und Verbote, die nach §
§ 850
bis
852 der Zivilprozessordnung
und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, gelten sinngemäß.