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5. Unterabschnitt - Rechts- und Amtshilfe
§ 111 Amtshilfepflicht
§ 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
§ 113 Auswahl der Behörde
§ 114 Durchführung der Amtshilfe
§ 115 Kosten der Amtshilfe
§ 116 Anzeige von Steuerstraftaten
§ 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
§ 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
§ 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Abgabenordnung (AO)
§ 113 Auswahl der Behörde
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.