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Abschnitt 3 - Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
§ 20 (weggefallen)
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
§ 21 Erprobung des Verfahrens
Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle - AltvDV)
§ 20a Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle
§ 17
gilt für Bescheide über Forderungen der zentralen Stelle im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens nach
§ 22a des Einkommensteuergesetzes
entsprechend.