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Fünfter Untertitel - Rentenrechtliche Zeiten
§ 18 Beitragszeiten
§ 19 Zurechnungszeit
§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.