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Sechster Unterabschnitt - Beitragszuschüsse
§ 107 Beitragszuschüsse
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
§ 107b (weggefallen)
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
§ 32 Absatz 4
und
§ 34 Absatz 5
in der bis 31.
Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1.
Januar 2013 ausgefertigt worden ist.