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Zweiter Unterabschnitt - Bedingte Kapitalerhöhung
§ 192 Voraussetzungen
§ 193 Erfordernisse des Beschlusses
§ 194 Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
§ 195 Anmeldung des Beschlusses
§ 196 (weggefallen)
§ 197 Verbotene Aktienausgabe
§ 198 Bezugserklärung
§ 199 Ausgabe der Bezugsaktien
§ 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
§ 201 Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
Aktiengesetz (AktG)
§ 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung
Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.