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Unterabschnitt 8 - Strauchbeerenerhebung
§ 17a Erhebungseinheiten
§ 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 17c Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Agrarstatistikgesetz
(Gesetz über Agrarstatistiken - AgrStatG)
§ 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt.
In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt.