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Unterabschnitt 4 - Zierpflanzenerhebung
§ 9 Erhebungseinheiten
§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
§ 11 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Agrarstatistikgesetz
(Gesetz über Agrarstatistiken - AgrStatG)
§ 10 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum
Die Zierpflanzenerhebung wird allgemein im Jahr 2012, im Jahr 2017 und dann alle vier Jahre in der Zeit von Juli bis Oktober durchgeführt.