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Abschnitt 4 - Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
§ 10 Anwendungsbereich
§ 11 Rechtsverordnung
§ 12 Kommission
§ 13 Rechtsfolgen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - AEntG)
§ 13 Rechtsfolgen
Eine Rechtsverordnung nach
§ 11
steht für die Anwendung der §
§ 8
und
9
sowie der Abschnitte 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach
§ 7
gleich.