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Dritter Unterabschnitt - Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 30 Mündlich-praktische Prüfung
§ 31 (weggefallen)
§ 32 Zeugnis
§ 33 Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
§ 32 Zeugnis
Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.