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Erster Unterabschnitt - Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 22 Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
§ 23 Schriftliche Aufsichtsarbeit
§ 24 Mündlich-praktischer Teil der Prüfung
§ 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 26 Zeugnis
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
§ 26 Zeugnis
Über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 zu dieser Verordnung erteilt.