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Zweiter Abschnitt - Allgemeine Prüfungsbestimmungen
§ 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
§ 9 Zuständige Stelle
§ 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung
§ 11 Versagung der Zulassung
§ 12 Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
§ 13 Art und Bewertung der Prüfung
§ 14 Schriftliche Prüfung
§ 15 Mündlich-praktische Prüfung
§ 16 Prüfungstermine
§ 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
§ 18 Rücktritt von der Prüfung
§ 19 Versäumnisfolgen
§ 20 Wiederholung von Prüfungen
§ 21 Nichtbestehen der Prüfung
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO 2002)
§ 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.