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Abschnitt 2 - Kosten, Inkrafttreten
§ 5 Gebühren
§ 6 Erstattung von Auslagen
§ 7 Inkrafttreten
Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung
(Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten - AdVermiStAnKoV)
§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.