1. Änderung der Satzung, insbesondere aufgrund Verlegung des Sitzes,
2. Änderung der Vertretung unter Vorlage der in § 1 Abs. 1 Nr. 9 genannten Unterlagen,
3. Wegfall der Gemeinnützigkeit,
4. Ausscheiden einer Fachkraft,
5. Einstellung einer Fachkraft oder einer Person nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes unter Vorlage der in § 1 Abs. 1 Nr. 8 und 9 genannten Unterlagen,
6. Wechsel oder Hinzutreten einer kooperierenden Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden,
7. Wegfall der Zulassung einer kooperierenden Stelle im Heimatstaat,
8. Wegfall der Zulassung der Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft im Heimatstaat,
9. wesentliche Veränderungen im Ablauf des Adoptionsvermittlungsverfahrens und
10. Auflösung der Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.