Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Abschnitt - Ersatzmutterschaft
§ 13a Ersatzmutter
§ 13b Ersatzmuttervermittlung
§ 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung
§ 13d Anzeigenverbot
Adoptionsvermittlungsgesetz
(Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern - AdVermiG)
§ 13d Anzeigenverbot
Es ist untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen, insbesondere durch Zeitungsanzeigen oder Zeitungsberichte, zu suchen oder anzubieten.