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Vierter Abschnitt - Leistungen an Mitglieder des Bundestages
§ 11 Abgeordnetenentschädigung
§ 12 Amtsausstattung
§ 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
§ 14 Kürzung der Kostenpauschale
§ 15 Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
§ 16 Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
§ 17 Dienstreisen
Abgeordnetengesetz
(Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages - AbgG)
§ 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt, hat keinen Anspruch auf die Leistungen nach
§ 12 Abs. 2 und 3
, wenn der Bundestag seine Tätigkeit bereits abgeschlossen hat.