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Erster Abschnitt - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Abgeordnetengesetz
(Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages - AbgG)
§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag regeln sich nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes.